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Bankverbindungen

Kreissparkasse Ludwigsburg
Konto 3641277
BLZ 604 500 50

Volksbank Ludwigsburg
Konto 10375007
BLZ 604 901 50

Finanzen & Steuern



 
Verwaltung | Gebühren

Gebühren

Entrichtung von Gebühren

Kindergartengebühren

  • Für den Kindergarten monatliche Gebühren
    • Je 75,00 EUR für 1 Kind in der Familie
    • Je 60,00 EUR für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern
    • Je 40,00 EUR für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern
  • Für die Ganztagesbetreuung monatliche Gebühren
    • Je 165,00 EUR für jedes Kind zzgl. Essensgeld
  • Für die Betreuung ab dem 2. Lebensjahr 125,00 EUR
  • Familien mit 4 und mehr Kindern sind vom Kindergartengeld freigestellt
  • Betreuung ab den 2. Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr 253 EUR für jeden Kind zzgl. Essensgeld

Bestattungsgebühren

Verwaltungsgebühren

  • Grabnutzungsurkunde 10,00 EUR
  • Tieferlegung je Grabfläche 10,00 EUR
  • Zustimmung zur Ausgrabung
    1) einer Leiche 25,00 EUR
    2) einer Urne 10,00 EUR

Benutzungsgebühren

  • Für die Überlassung
    • einer Reihengrabstätte700,00 EUR
    • einer Urnenreihengrabstätte 370,00 EUR
    • einer Kindergrabstätte 200,00 EUR
    • einer Wahlgrabstätte-einfach 1.200,00 EUR
    • einer Wahlgrabstätte-doppelt 3.000,00 EUR
    • einer Urnenwahlgrabstätte 560,00 EUR
  • Benutzung der Friedhofshalle 200,00 EUR
  • Friedhofshallenreinigung in Nutzungsgeb. enthalten
  • Für die Herstellung von Grabstätten…
    • von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 460,00 EUR seit 01.04.2007
    • von Personen unter 6 Jahren 310,00 EUR seit 01.04.2007
    • von Urnen, Tot- und Fehlgeburten 150,00 EUR seit 01.04.2007
  • Für ein Tiefgrab (Doppelversenkung)
    • Je Einzelgrabfläche 525,00 EUR seit 01.04.2007
    • Nachbelegung 550,00 EUR seit 01.04.2007
  • Teilweise ist zu den Gebühren für Auswärtige ein Zuschlag in Höhe von 100 % zu erheben.

Abwassergebühren

  • je cbm Abwasser 3,17 € ab 01.01.2009
  • Wasserzins: je cbm Wasserverbrauch 1,22 € ab 01.01.2009

Benutzung des Lehrschwimmbeckens

  • Gruppenbenützung je Stunde 25,00 EUR seit 01.01.2002

Benutzung der Sporthalle Holzäcker

  • Sommernutzung (vom 1.5. bis 30.9.) seit 01.01.2002: je Veranstaltung 75,00 EUR
  • Winternutzung (vom 1.10. bis 31.3.): je Veranstaltung 125,00 EUR
  • Bei starker Verschmutzung kann ein Zuschlag erhoben werden
  • Kommerzielle Veranstaltungen zusätzliches Hausmeisterentgelt: je Tag 35,00 EUR, je Abend 15,00 EUR

Benutzung der Schulturnhalle

  • Der Übungsbetrieb durch die Schule und örtlichen Vereine ist unentgeltlich.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen 35,00 EUR
  • Durch auswärtige Vereine 20,00 EUR

Benutzung des Bürgerhauses Kelter

  • Saal mit Empore und Küchenbenutzung 50,00 EUR seit 01.01.2002
  • Saal mit Empore ohne Küchenbenutzung 40,00 EUR
  • Saal ohne Empore und ohne Küchenbenutzung 32,50 EUR
  • Saal mit Küchenbenutzung ohne Empore 40,00 EUR
  • Bühnenbenutzung 10,00 EUR

Gebühren des Gutachterausschusses

  • Wert bis 25.000 EUR 200,00 EUR
  • Wert bis 100.000 EUR 200,00 EUR (Zuzügl. 0,4 % aus dem Betrag über 25.000 EUR)
  • Wert bis 250.000 EUR 500,00 EUR (Zuzügl. 0,25 % aus dem Betrag über 100.000 EUR)
  • Wert bis 500.000 EUR 875,00 EUR (Zuzügl. 0,13 % aus dem Betrag über 250.000 EUR)
  • Wert bis 5 Mio. EUR 1.200,00 EUR (Zuzügl. 0,06 % aus dem Betrag über 500.000 EUR)
  • Wert über 5 Mio. EUR 3.900,00 EUR (Zuzügl. 0,04 % aus dem Betrag über 5 Mio. EUR)
  • Bei unbebauten Grundstücken beträgt sie 60 % der vorgenannten Sätze.

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