Bankverbindungen
Kreissparkasse Ludwigsburg
Konto 3641277
BLZ 604 500 50
Volksbank Ludwigsburg
Konto 10375007
BLZ 604 901 50
Finanzen & Steuern
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Verwaltung | Gebühren
Gebühren
Entrichtung von Gebühren
Kindergartengebühren
- Für den Kindergarten monatliche Gebühren
- Je 75,00 EUR für 1 Kind in der Familie
- Je 60,00 EUR für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern
- Je 40,00 EUR für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern
- Für die Ganztagesbetreuung monatliche Gebühren
- Je 165,00 EUR für jedes Kind zzgl. Essensgeld
- Für die Betreuung ab dem 2. Lebensjahr 125,00 EUR
- Familien mit 4 und mehr Kindern sind vom Kindergartengeld freigestellt
- Betreuung ab den 2. Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr 253 EUR für jeden Kind zzgl. Essensgeld
Bestattungsgebühren
Verwaltungsgebühren
- Grabnutzungsurkunde 10,00 EUR
- Tieferlegung je Grabfläche 10,00 EUR
- Zustimmung zur Ausgrabung
1) einer Leiche 25,00 EUR
2) einer Urne 10,00 EUR
Benutzungsgebühren
- Für die Überlassung
- einer Reihengrabstätte700,00 EUR
- einer Urnenreihengrabstätte 370,00 EUR
- einer Kindergrabstätte 200,00 EUR
- einer Wahlgrabstätte-einfach 1.200,00 EUR
- einer Wahlgrabstätte-doppelt 3.000,00 EUR
- einer Urnenwahlgrabstätte 560,00 EUR
- Benutzung der Friedhofshalle 200,00 EUR
- Friedhofshallenreinigung in Nutzungsgeb. enthalten
- Für die Herstellung von Grabstätten…
- von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 460,00 EUR seit 01.04.2007
- von Personen unter 6 Jahren 310,00 EUR seit 01.04.2007
- von Urnen, Tot- und Fehlgeburten 150,00 EUR seit 01.04.2007
- Für ein Tiefgrab (Doppelversenkung)
- Je Einzelgrabfläche 525,00 EUR seit 01.04.2007
- Nachbelegung 550,00 EUR seit 01.04.2007
- Teilweise ist zu den Gebühren für Auswärtige ein Zuschlag in Höhe von 100 % zu erheben.
Abwassergebühren
- je cbm Abwasser 3,17 € ab 01.01.2009
- Wasserzins: je cbm Wasserverbrauch 1,22 € ab 01.01.2009
Benutzung des Lehrschwimmbeckens
- Gruppenbenützung je Stunde 25,00 EUR seit 01.01.2002
Benutzung der Sporthalle Holzäcker
- Sommernutzung (vom 1.5. bis 30.9.) seit 01.01.2002: je Veranstaltung 75,00
EUR
- Winternutzung (vom 1.10. bis 31.3.): je Veranstaltung 125,00 EUR
- Bei starker Verschmutzung kann ein Zuschlag erhoben werden
- Kommerzielle Veranstaltungen zusätzliches Hausmeisterentgelt: je Tag
35,00 EUR, je Abend 15,00 EUR
Benutzung der Schulturnhalle
- Der Übungsbetrieb durch die Schule und örtlichen Vereine ist unentgeltlich.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen 35,00 EUR
- Durch auswärtige Vereine 20,00 EUR
Benutzung des Bürgerhauses Kelter
- Saal mit Empore und Küchenbenutzung 50,00 EUR seit 01.01.2002
- Saal mit Empore ohne Küchenbenutzung 40,00 EUR
- Saal ohne Empore und ohne Küchenbenutzung 32,50 EUR
- Saal mit Küchenbenutzung ohne Empore 40,00 EUR
- Bühnenbenutzung 10,00 EUR
Gebühren des Gutachterausschusses
- Wert bis 25.000 EUR 200,00 EUR
- Wert bis 100.000 EUR 200,00 EUR (Zuzügl. 0,4 % aus dem Betrag über
25.000 EUR)
- Wert bis 250.000 EUR 500,00 EUR (Zuzügl. 0,25 % aus dem Betrag über
100.000 EUR)
- Wert bis 500.000 EUR 875,00 EUR (Zuzügl. 0,13 % aus dem Betrag über
250.000 EUR)
- Wert bis 5 Mio. EUR 1.200,00 EUR (Zuzügl. 0,06 % aus dem Betrag über
500.000 EUR)
- Wert über 5 Mio. EUR 3.900,00 EUR (Zuzügl. 0,04 % aus dem Betrag
über 5 Mio. EUR)
- Bei unbebauten Grundstücken beträgt sie 60 % der vorgenannten
Sätze.
© copyright 2010 Gemeinde
Affalterbach
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