Gesplittete Abwassergebühr
Projektablauf
Der Ablauf des Verfahrens
Die Einführung gesplitteter Abwassergebühren setzt die Ermittlung aller versiegelten Grundstücksflächen im Gemarkungsgebiet voraus. Hierzu wurden Luftbilder aufgenommen und anschließend digital ausgewertet. Um sicherzustellen, dass die erstellten Auswertungen korrekt sind, erhalten alle Grundstückseigentümer einen Fragebogen mit den Ergebnissen der Luftbildauswertung. Ihre Mitwirkung wird insbesondere für die Frage benötigt, ob die Befestigungsarten (Beton, Pflaster usw.) richtig festgestellt sind und ob es befestigte Flächen gibt, von denen das Niederschlagswasser gar nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt oder mittels Zisterne auf dem Grundstück gesammelt und verwendet wird. Die Gemeinde Affalterbach bietet begleitend zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr verschiedene Informationsmöglichkeiten und Serviceleistungen an. Bitte nutzen Sie die folgenden Angebote, damit das Verfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten durchgeführt werden kann.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr?
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg verstößt die Erhebung einer nur nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung gegen den Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs.1 Grundgesetz sowie das Äquivalenzprinzip. Bisher galt der für das Grundstück ermittelte Frischwasserverbrauch als angefallene Abwassermenge. Aufgrund dieses Urteils müssen die Kommunen im Land nun eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben, welche rückwirkend ab 2010 gelten soll.
Die Schmutzwassergebühr berechnet sich wie bisher nach dem Frischwasserverbrauch in Euro/m³, allerdings verringert um die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung.
Die Größe der auf Ihrem Grundstück bebauten, befestigten und am öffentlichen Abwasserkanal angeschlossenen Flächen bestimmt die Höhe der Niederschlagswassergebühr. Deshalb ist es notwendig, diese Flächen zu ermitteln. Anhand von Luftbildern wird eine Flächendatenbank erstellt. In dieser werden beispielsweise Schräg- oder Flachdach, Gründach und vollversiegelte- oder teilversiegelte Bodenflächen berücksichtigt. Für die verschiedenen Versiegelungsflächen gibt es unterschiedliche Bemessungswerte, um dem Einzelfall in möglichst großem Umfang gerecht zu werden. Berücksichtigt werden nur solche Flächen, von denen das Niederschlagswasser mittelbar oder unmittelbar in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen gelangt. Zur Erhebung dieser Daten wurden Luftaufnahmen verwendet, die 2007 entstanden sind. Für den Zeitraum danach wurde dann, soweit möglich, vor Ort Erhebung durchgeführt.
Wie wirkt sich die Gebührenumstellung aus?
Für die Bebauung mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern werden sich wohl nur geringe Änderungen in der Gebührenbelastung ergeben. Objekte mit einem hohen Wasserverbrauch und geringen befestigten Flächen werden entlastet. Für Grundstücke mit großen befestigten Flächen und gleichzeitig geringem Wasserverbrauch (z.B. Einkaufszentren, Hallenbauten, Schulen usw.) werden die Abwassergebühren steigen.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die bereits in der Vergangenheit u.a. in Regenwasserversickerungen, Gründächer und Zisternen investiert haben, werden durch die gesplittete Abwassergebühr entlastet. Es erfolgt eine Umverteilung der Kosten zwischen gering und intensiv versiegelten Grundstücken.
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, sondern die bestehenden Kosten für die Abwasserbeseitigung werden anders aufgeteilt.
Die Gemeinde Affalterbach erzielt durch die gesplittete Abwassergebühr keine Mehreinnahmen. Auch die Gemeinde trägt ihren Anteil an der Finanzierung der Niederschlagswasserbeseitigung. Sie bezahlt für ihre bebauten und an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke, wie z.B. die Grundschule, das Rathaus, Kelter, Sporthalle, Lemberghalle usw., ebenfalls Entwässerungsgebühren wie andere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auch, also bei entsprechender Versiegelungsfläche auch Niederschlagswassergebühren. Die Kosten für die Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze werden ebenfalls von der Gemeinde getragen.
Relevante befestigte Flächen
| 1. |
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| a |
Vollständig versiegelte Flächen, z. B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen |
0,9 |
| b |
Stark versiegelte Flächen, z. B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster |
0,6 |
| c |
Wenig versiegelte Flächen, z. B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründach |
0,3 |
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| 2. |
Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen zugeführt wird |
0,3 |
Für versiegelte Teilflächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.
Zisternen und ähnliche Behältnisse
Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasseranlagen entwässern, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Flächen, die an Zisternen mit Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung angeschlossen sind, werden um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert.
Flächen, die an Zisternen mit Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb angeschlossen sind, werden um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert.
Dies gilt nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen.
Weiterer Zeitplan
Am 02. und 03.12.2010 werden die vom Büro Allevo ermittelten voll- bzw. teilversiegelten Flächen dem jeweiligen Grundstückseigentümer in einem Erhebungsbogen zugesandt. Dann sollte jeder Eigentümer die von der Gemeinde ermittelten Daten prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Für Fragen rund um das Thema gibt es Bürgersprechstunden, sowie eine Telefonhotline.
Nach der Auswertung aller Daten wird eine Kalkulation der Niederschlagswassergebühr vorgenommen werden. Geplant ist derzeit, dass diese für das Jahr 2010 rückwirkend zu erstellende Gebührenkalkulation vom Gemeinderat im Frühjahr 2011 beschlossen werden soll. Anschließend werden die Gebührenbescheide für das Jahr 2010 zugestellt. Die Gemeindeverwaltung geht derzeit davon aus, dass diese Verbrauchsabrechnung noch in der ersten Jahreshälfte 2011 abgeschlossen werden kann.
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Affalterbach