Gebühren: Gemeinde Affalterbach

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In der Übersicht

Wohnen, Arbeiten, Freizeit - in der Gemeinde Affalterbach lässt es sich in allen Bereichen gut leben. Denn unsere schöne Gemeinde hat viel zu bieten. Informieren Sie sich hier über die Gebühren in der Gemeinde.

Kindergartengebühren

Gebühren für das Kindergarten-/Schuljahr 2023/2024:

 

Gruppe (Ü3) verlängerte Öffnungszeiten

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 128,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 97,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 64,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,00 Euro

Ganztagesbetreuung (Ü3)

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 283,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 283,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 250,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter18 Jahren 0,00 Euro

Kleinkindbetreuung (Krippe 9,50 Std./Tag)

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 418,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 418,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 371,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,00 Euro

Kernzeitenbetreuung ohne Ferienbetreuung

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 72,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 50,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 29,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr 0,00 Euro

Kernzeitenbetreuung mit Ferienbetreuung

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 89,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 65,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 34,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,00 Euro

Hort an der Schule

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 240,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 214,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 214,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,00 Euro
 

Familien mit 4 und mehr Kindern sind vom Kindergartenentgelt freigestellt.

   

Bestattungsgebühren

Für die Überlassung:

  • Einer Reihengrabstätte 1.000 Euro
  • Einer Kindergrabstätte 200 Euro
  • Einer Urnenreihengrabstätte 800 Euro
  • Einer Urnenstele 1.200 Euro
  • Eines Baumgrabes 800 Euro
  • Benutzung Aussegnungshalle 300 Euro

Für die Herstellung von Grabstätten:

  • Von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 460 Euro
  • Von Personen unter 6 Jahren 310 Euro
  • Von Urnen, Tot- und Fehlgeburten 160 Euro
  • Für ein Tiefgrab (Doppelversenkung) je Einzelgrabfläche 530 Euro
  • Für die Nachbelegung 520 Euro
  • Von Urnen in der Urnenstele und im Baumgrab 90 Euro
  • Für die Nachbelegung von Urnen in der Urnenstele/Baumgrab 40 Euro

Teilweise ist zu den Gebühren für Auswärtige ein Zuschlag in Höhe von 50 % zu erheben.

Abwassergebühren

  • je m³ Abwasser 2,49 Euro ab 01.01.2022
  • je m² Niederschlagswassergebühr 0,54 Euro ab 01.01.2022

Wasserzins

  • Wasserzins: je m³ Wasserverbrauch 1,53 Euro ab 01.01.2022
  • Grundgebühr für QN 2,5: 2,04 Euro ab 01.01.2011

Benutzung des Lehrschwimmbeckens

  • Gruppenbenutzung je Stunde 25,00 Euro seit 01.01.2002

Benutzung der Sporthalle Holzäcker

  • Sommernutzung (vom 1.5. bis 30.9.) seit 01.01.2002:
    je Veranstaltung 75,00 Euro
  • Winternutzung (vom 1.10. bis 31.3.):
    je Veranstaltung 125,00 Euro
  • Bei starker Verschmutzung kann ein Zuschlag erhoben werden
  • Kommerzielle Veranstaltungen zusätzliches Hausmeisterentgelt:
    je Tag 35,00 Euro, je Abend 15,00 Euro

Benutzung der Schulturnhalle

  • Der Übungsbetrieb durch die Schule und örtlichen Vereine ist unentgeltlich.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen 35,00 Euro
  • Durch auswärtige Vereine 20,00 Euro

Benutzung des Bürgerhauses Kelter

  • Saal mit Empore und Küchenbenutzung 50,00 Euro seit 01.01.2002
  • Saal mit Empore ohne Küchenbenutzung 40,00 Euro
  • Saal ohne Empore und ohne Küchenbenutzung 32,50 Euro
  • Saal mit Küchenbenutzung ohne Empore 40,00 Euro
  • Bühnenbenutzung 10,00 Euro

Gebühren des Gutachterausschusses

  • Wert bis 25.000 EUR 200,00 Euro
  • Wert bis 100.000 EUR 200,00 Euro
    (Zuzügl. 0,4 % aus dem Betrag über 25.000 Euro)
  • Wert bis 250.000 EUR 500,00 Euro
    (Zuzügl. 0,25 % aus dem Betrag über 100.000 Euro)
  • Wert bis 500.000 EUR 875,00 Euro
    (Zuzügl. 0,13 % aus dem Betrag über 250.000 Euro)
  • Wert bis 5 Mio. EUR 1.200,00 Euro
    (Zuzügl. 0,06 % aus dem Betrag über 500.000 Euro)
  • Wert über 5 Mio. EUR 3.900,00 Euro
    (Zuzügl. 0,04 % aus dem Betrag über 5 Mio. Euro)
  • Bei unbebauten Grundstücken beträgt sie 60 % der vorgenannten Sätze.

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