Rathaus Aktuell
Der Gemeinderat der Gemeinde Affalterbach hat am 27.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes ,,Dorfweinberge, 5. Anderung" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans (zeichnerische Festsetzungen und Textteil) sowie die Begründung, jeweils vom 10.10.2022.
Aufgrund konkreter Bauanfragen hat sich die Notwendigkeit zur Anderung bzw. Aufstellung eines Bebauungsplanes gezeigt. Die Problematik älterer Siedlungs-strukturen im lnnenbereich und den damit verbundenen Entwicklungspotenzialen erfordert für mögliche weitere Nachverdichtungsmaßnahmen eine nähere Betrachtung und somit differenziertere Regelungen. Das Potenzial zur Schaffung von Wohnraum im lnnenbereich soll dabei baurechtlich und städtebaulich geregelt werden und somit an die städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde Affalterbach angepasst werden. Gerade die 1994 nachträglich festgesetzte Beschränkung von 2-3 Wohneinheiten pro Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß und limitiert eine Schaffung von zusätzlichem Wohnraum unverhältnismäßig stark. Die Aufstellung des Bebauungsplanes gewährleistet somit eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung.
Der Entwurf (PDF-Dokument, 1,39 MB, 07.11.2022) des Bebauungsplans mit Begründung (PDF-Dokument, 224,35 KB, 07.11.2022) und Textteil (PDF-Dokument, 245,98 KB, 07.11.2022), jeweils in der Fassung vom 10.10.2022 werden in der Zeit vom
18.11.2022 bis 18.12.2022, je einschließlich
während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Zimmer 2.11 öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden wird, ist die Angabe der Anschrift der/des Verfasser/in/s zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Affalterbach, den 7. November 2022
Steffen Döttinger
Bürgermeister