Rathaus Aktuell
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs “Wohn- und Gewerbegebiet Näherer Grund, 1. Änderung”
Der Gemeinderat der Gemeinde Affalterbach hat am 26.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes ,,Wohn- und Gewerbegebiet Näherer Grund, 1. Änderung" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans (zeichnerische Festsetzungen und Textteil) sowie die Begründung, jeweils vom 10.07.2023.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Textteil , jeweils in der Fassung vom 10.07.2023 werden in der Zeit vom
17.08.2023 bis 22.09.2023, je einschließlich
während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Zimmer 2.11 öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden wird, ist die Angabe der Anschrift der/des Verfasser/in/s zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Affalterbach, den 14. August 2023
Steffen Döttinger
Bürgermeister