Rathaus Aktuell
Die bedeutendste Änderung der Landesbauordnung (LBO) betrifft die Einreichung von Bauanträgen. Gemäß §53 Abs. 1 LBO ist ein Bauantrag künftig nicht mehr bei der Gemeinde, sondern bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde einzureichen. Für unsere Gemeinde ist das Landratsamt Ludwigsburg zuständige Baurechtsbehörde. Dies bedeutet, dass sämtliche Bauanträge, Anträge im Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen und ähnliche Anliegen direkt beim Landratsamt Ludwigsburg eingereicht werden müssen.
Wir bitten um Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelung.