Rathaus Aktuell
Mit Novellierung der LBO im vergangenen Jahr hat es eine Änderung im Verfahren der Angrenzerbenachrichtigung gegeben, über welche wir Sie hiermit informieren:
Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf die Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind. Die Entscheidung über die Durchführung der Angrenzerbenachrichtigung trifft ausschließlichdas Landratsamt Ludwigsburg als untere Baurechtsbehörde.
Gemäß § 55 Abs. 2 LBO sind Einwendungen innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Benachrichtigung bei der Gemeinde vorzubringen.
Bitte beachten Sie, dass nach neuer Rechtslage die Einwendungen nur elektronisch in Textform oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden können. Demnach wäre eine E-Mail zulässig, ein normaler Brief über den Postweg hingegen nicht, so die derzeitige Auskunft vom Landratsamt Ludwigsburg.