Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden

Rathaus Aktuell

Mit Novellierung der LBO im vergangenen Jahr hat es eine Änderung im Verfahren der Angrenzerbenachrichtigung gegeben, über welche wir Sie hiermit informieren:

Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf die Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind. Die Entscheidung über die Durchführung der Angrenzerbenachrichtigung trifft ausschließlichdas Landratsamt Ludwigsburg als untere Baurechtsbehörde.

Gemäß § 55 Abs. 2 LBO sind Einwendungen innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Benachrichtigung bei der Gemeinde vorzubringen.

Bitte beachten Sie, dass nach neuer Rechtslage die Einwendungen nur elektronisch in Textform oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden können. Demnach wäre eine E-Mail zulässig, ein normaler Brief über den Postweg hingegen nicht, so die derzeitige Auskunft vom Landratsamt Ludwigsburg.