Rathaus Aktuell
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs “Wohn- und Gewerbegebiet Näherer Grund, 1. Änderung”
Der Gemeinderat der Gemeinde Affalterbach hat am 01.02.2024 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes ,,Wohn- und Gewerbegebiet Näherer Grund, 1. Änderung" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB verkürzt öffentlich auszulegen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans (zeichnerische Festsetzungen und Textteil) sowie die Begründung, jeweils vom 17.01.2024.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Textteil , jeweils in der Fassung vom 10.07.2023 werden in der Zeit vom
16.02.2024 bis 01.03.2024, je einschließlich
während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Zimmer 2.11 öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden wird, ist die Angabe der Anschrift der/des Verfasser/in/s zweckmäßig.
Wir bitten um Beachtung, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen wurden hierzu kenntlich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Affalterbach, den 16. Februar 2024
Steffen Döttinger
Bürgermeister