Rathaus Aktuell
Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „2. Änderung Hinter dem Kirchhof“
Der Gemeinderat der Gemeinde Affalterbach hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes ,,2. Änderung Hinter dem Kirchhof" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans (zeichnerische Festsetzungen und Textteil) sowie die Begründung, jeweils vom 26.09.2024.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Textteil , jeweils in der Fassung vom 26.09.2024 werden in der Zeit vom
18.10.2024 bis 18.11.2024 , je einschließlich
während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Zimmer 2.11 öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden wird, ist die Angabe der Anschrift der/des Verfasser/in/s zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Affalterbach, den 17. Oktober 2024
Steffen Döttinger
Bürgermeister