Rathaus Aktuell
Förderprogramm für Baumschnitt auf Streuobstwiesen
Das Land Baden-Württemberg fördert weiterhin den Baumschnitt auf Streuobstwiesen. Der Affalterbacher Gemeinderat hat nun beschlossen, dass die Gemeinde erneut an diesem Programm teilnimmt. In den kommenden beiden Schnittperioden ist pro Baum ein Schnitt mit 18 Euro förderfähig.
Das Land fördert erneut nur Sammelanträge. Daher übernimmt die Gemeinde wieder die administrative Abwicklung des Sammelantrags.
Wenn Sie bereits über die Gemeinde am Förderprogramm teilgenommen haben, werden Sie automatisch angeschrieben und bekommen alle notwendigen Unterlagen sowie das Infoblatt (PDF-Dokument, 675,93 KB, 19.03.2026) zugeschickt.
Wenn Sie neu am Förderprogramm teilnehmen möchten, erhalten Sie die Unterlagen im Rathaus oder hier auf der Webseite.
Zur Teilnahme am Sammelantrag müssen Sie Folgendes ausfüllen und bis spätestens 24. April 2026 im Rathaus abgeben:
Antragsformular (PDF-Dokument, 856,07 KB, 19.03.2026)
Flurstücksliste (PDF-Dokument, 182,86 KB, 19.03.2026)
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Lange unter Telefonnummer: 07144 8353-33 oder per E-Mail wenden.
Bitte beachten Sie, dass mit der Antragstellung kein Rechtsanspruch auf die Förderung entsteht. Ein Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Land Baden-Württemberg einen Bewilligungsbescheid erteilt.
Informationen des Landes zum Förderprogramm erhalten Sie im Streuobstportal Baden-Württemberg.