Rathaus Aktuell
Was sich durch das Landesnichtrauchergesetz ändert
Am 1. Juni 2026 tritt das Landesnichtrauchergesetz in Kraft. Es verschärft den Schutz vor Passivrauchen und gilt auch für E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer, Wasserpfeifen und Ähnliches.
Künftig ist Rauchen in folgenden Bereichen verboten, falls es nicht ohnehin schon durch das Hausrecht entsprechend geregelt ist:
- Gesamtes Gelände von Schulen und Kindergärten
- Spielplätze
- Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen
- Freibäder, Zoos und Freizeitparks (hier können Raucherzonen ausgewiesen werden)
Wir bitten um Beachtung – für ein gutes Miteinander!