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Rathaus Aktuell

Was sich durch das Landesnichtrauchergesetz ändert

Am 1. Juni 2026 tritt das Landesnichtrauchergesetz in Kraft. Es verschärft den Schutz vor Passivrauchen und gilt auch für E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer, Wasserpfeifen und Ähnliches.

Künftig ist Rauchen in folgenden Bereichen verboten, falls es nicht ohnehin schon durch das Hausrecht entsprechend geregelt ist:

  • Gesamtes Gelände von Schulen und Kindergärten
  • Spielplätze
  • Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen
  • Freibäder, Zoos und Freizeitparks (hier können Raucherzonen ausgewiesen werden)

Wir bitten um Beachtung – für ein gutes Miteinander!

Gesamter Text des Landesnichtraucherschutzgesetzes