info
Hauptbereich
In der Übersicht
Wohnen, Arbeiten, Freizeit - in der Gemeinde Affalterbach lässt es sich in allen Bereichen gut leben. Denn unsere schöne Gemeinde hat viel zu bieten. Informieren Sie sich hier über die Gebühren in der Gemeinde.
Kindergartengebühren
Gebühren für das Kindergarten-/Schuljahr 2022/2023:
Gruppe (Ü3) verlängerte Öffnungszeiten
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 118,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 89,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 59,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,00 Euro
Ganztagesbetreuung (Ü3)
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 261,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 261,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 230,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter18 Jahren 0,00 Euro
Kleinkindbetreuung (Krippe 9,50 Std./Tag)
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 385,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 385,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 342,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,00 Euro
Kernzeitenbetreuung ohne Ferienbetreuung
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 66,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 46,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 27,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr 0,00 Euro
Kernzeitenbetreuung mit Ferienbetreuung
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 82,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 60,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 31,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,00 Euro
Hort an der Schule
- Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 221,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 197,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 197,00 Euro
- Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,00 Euro
Familien mit 4 und mehr Kindern sind vom Kindergartenentgelt freigestellt.
Bestattungsgebühren
Für die Überlassung:
- Einer Reihengrabstätte 1.000 Euro
- Einer Kindergrabstätte 200 Euro
- Einer Urnenreihengrabstätte 800 Euro
- Einer Urnenstele 1.200 Euro
- Eines Baumgrabes 800 Euro
- Benutzung Aussegnungshalle 300 Euro
Für die Herstellung von Grabstätten:
- Von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 460 Euro
- Von Personen unter 6 Jahren 310 Euro
- Von Urnen, Tot- und Fehlgeburten 160 Euro
- Für ein Tiefgrab (Doppelversenkung) je Einzelgrabfläche 530 Euro
- Für die Nachbelegung 520 Euro
- Von Urnen in der Urnenstele und im Baumgrab 90 Euro
- Für die Nachbelegung von Urnen in der Urnenstele/Baumgrab 40 Euro
Teilweise ist zu den Gebühren für Auswärtige ein Zuschlag in Höhe von 50 % zu erheben.
Abwassergebühren
- je m³ Abwasser 2,49 Euro ab 01.01.2022
- je m² Niederschlagswassergebühr 0,54 Euro ab 01.01.2022
Wasserzins
- Wasserzins: je m³ Wasserverbrauch 1,53 Euro ab 01.01.2022
- Grundgebühr für QN 2,5: 2,04 Euro ab 01.01.2011
Benutzung des Lehrschwimmbeckens
- Gruppenbenutzung je Stunde 25,00 Euro seit 01.01.2002
Benutzung der Sporthalle Holzäcker
- Sommernutzung (vom 1.5. bis 30.9.) seit 01.01.2002:
je Veranstaltung 75,00 Euro - Winternutzung (vom 1.10. bis 31.3.):
je Veranstaltung 125,00 Euro - Bei starker Verschmutzung kann ein Zuschlag erhoben werden
- Kommerzielle Veranstaltungen zusätzliches Hausmeisterentgelt:
je Tag 35,00 Euro, je Abend 15,00 Euro
Benutzung der Schulturnhalle
- Der Übungsbetrieb durch die Schule und örtlichen Vereine ist unentgeltlich.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen 35,00 Euro
- Durch auswärtige Vereine 20,00 Euro
Benutzung des Bürgerhauses Kelter
- Saal mit Empore und Küchenbenutzung 50,00 Euro seit 01.01.2002
- Saal mit Empore ohne Küchenbenutzung 40,00 Euro
- Saal ohne Empore und ohne Küchenbenutzung 32,50 Euro
- Saal mit Küchenbenutzung ohne Empore 40,00 Euro
- Bühnenbenutzung 10,00 Euro
Gebühren des Gutachterausschusses
- Wert bis 25.000 EUR 200,00 Euro
- Wert bis 100.000 EUR 200,00 Euro
(Zuzügl. 0,4 % aus dem Betrag über 25.000 Euro) - Wert bis 250.000 EUR 500,00 Euro
(Zuzügl. 0,25 % aus dem Betrag über 100.000 Euro) - Wert bis 500.000 EUR 875,00 Euro
(Zuzügl. 0,13 % aus dem Betrag über 250.000 Euro) - Wert bis 5 Mio. EUR 1.200,00 Euro
(Zuzügl. 0,06 % aus dem Betrag über 500.000 Euro) - Wert über 5 Mio. EUR 3.900,00 Euro
(Zuzügl. 0,04 % aus dem Betrag über 5 Mio. Euro) - Bei unbebauten Grundstücken beträgt sie 60 % der vorgenannten Sätze.