Hauptbereich
Alle Dienstleistungen in der Übersicht
In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Transfermaßnahmen beantragen
Droht Ihnen die Arbeitslosigkeit? Ihr Arbeitgeber kann für Sie Transfermaßnahmen durchführen. Diese ermöglichen Ihnen einen direkten Übergang in eine neue Beschäftigung beziehungsweise erleichtern Ihnen den Übergang in die Selbständigkeit.
Die Agenturen für Arbeit beraten Arbeitgeber und Betriebsvertretung (Betriebsrat) bei der Planung und Durchführung dieser Maßnahmen. Ihr Arbeitgeber kann auch eine finanzielle Förderung in Form eines Zuschusses erhalten. Dieser beträgt bis zu 50 Prozent der Maßnahmekosten und ist auf 2.500 Euro je Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin begrenzt.
Tipp: Weitere Informationen zu Transfermaßnahmen erhalten Sie im Portal der Bundesagentur für Arbeit und im Portal des Netzwerks Beschäftigtentransfer.
Verfahrensablauf
Ihr Arbeitgeber oder Ihre Betriebsvertretung sollte bereits bei ersten Anzeichen einer Betriebsänderung Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen. Die Agenturen für Arbeit beraten und betreuen den Betrieb in allen Phasen des Transferprozesses (z.B. im Rahmen von Sozialplanverhandlungen). Die Chance, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, ist umso größer, je früher sich der Betrieb an die zuständige Stelle wendet.
Ihr Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung muss die finanzielle Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Fristen
Ihr Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung muss den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Die Auszahlung der Zuschüsse ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Maßnahme zu beantragen. Danach eingehende Anträge lehnt die zuständige Stelle ab.
Unterlagen
- Interessensausgleich/Sozialplan
- Personalanpassungskonzept
- Vereinbarung zur Betriebsänderung und Durchführung von Transfermaßnahmen
- Projektkalkulation
- Maßnahmekonzeption
- Teilnehmerliste
- Erklärung des Trägers, dass die Durchführung der Maßnahme gesichert ist
- Bestätigung des Trägers, dass
- die notwendigen Voraussetzungen in räumlicher und personeller Hinsicht vorliegen und
- bis zum Ende der geplanten Eingliederungsmaßnahme aufrechterhalten werden können
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
- für die Beratung: keine
- für die Beantragung der Förderung: keine
Hinweis: Gewährt die zuständige Stelle den Zuschuss, trägt der Arbeitgeber die Restkosten.
Sonstiges
Nach einer geförderten Teilnahme an einer Transfermaßnahme können Sie auch Transferkurzarbeitergeld erhalten. Beide Instrumente sind dabei sinnvoll aufeinander abzustimmen. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass Sie bei der Gewährung von Transferkurzarbeitergeld im Regelfall zu einer Transfergesellschaft als neuem Arbeitgeber wechseln.
Zuständigkeit
die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb des Arbeitgebers liegt
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 19.02.2015 freigegeben.