Hauptbereich
Alle Dienstleistungen in der Übersicht
In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen anmelden
Das Land fördert im Rahmen des MEPL III die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen.
Als Beratungsorganisation müssen Sie die von Ihnen abgeschlossenen Beratungsverträge anmelden.
Das ist notwendig, damit das Land die erforderlichen Finanzmittel einplanen kann.
Verfahrensablauf
Melden Sie die Beratung online an. Eine besondere Nachricht von der zuständigen Stelle erhalten Sie danach nicht.
Nach der Beratung beantragen Sie ebenfalls online die Förderung.
Fristen
- Frühestens: nach Abschluss des Beratungsvertrages
- Spätestens: am 5. Kalendertag nach dem Quartal, in dem der Beratungsvertrag geschlossen wurde
Beispiel: Vertragsschluss am 22. März; Anmeldung spätestens am 5. April
Unterlagen
- Beratungsverträge (im PDF-Format)
Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:- Name, Anschrift und Unternehmensnummer des landwirtschaftlichen Unternehmens
- Name des Beratungsmoduls und
- Name und Unternehmensnummer der Beratungsorganisation
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 29.05.2019 freigegeben.