Dienstleistungen: Gemeinde Affalterbach

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Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Bau und Ausstattung von Schulen - Förderung beantragen

Die Städte und Gemeinden sowie die privaten Schulträger bauen die Schulgebäude in Baden-Württemberg. Neben baulichen und technischen Regelungen gibt es bei dieser Aufgabe keine Vorgaben.

Schulträger können eine Förderung für Schulbaumaßnahmen vom Land Baden-Württemberg erhalten, wenn die geplante Baumaßnahme erforderlich ist. Das Land Baden-Württemberg fördert hier Baumaßnahmen für Räume für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen. Daneben fördert das Land die Sanierung bestehender Schulgebäude.

Verfahrensablauf

Bitte klären Sie die Erforderlichkeit Ihrer Schulbau- oder Sanierungsmaßnahme mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.

Fristen

Stellen Sie Ihren Förderantrag bis zum 1. Oktober eines Jahres. Das Regierungspräsidium berücksichtigt den Förderantrag dann für das darauffolgende Jahr.

Unterlagen

  • Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
  • Baubeschreibung

Kosten

Das örtlich zuständige Regierungspräsidium bearbeitet den Förderantrag kostenfrei.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium, das für den Ort der Schule zuständig ist.

Freigabevermerk

Stand: 03.08.2022

Verantwortlich: Kultusministerium Baden-Württemberg

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