Dienstleistungen: Gemeinde Affalterbach

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Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Berufliche Bildung - Begabte in Gesundheitsfachberufen fördern (Weiterbildungsstipendium)

Sie möchten sich beruflich weiterbilden? Dann können Sie ein Stipendium für anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen in Gesundheitsfachberufen erhalten.

Dauer des Stipendiums:

Drei Jahre

Sie erhalten es ab dem 1. April, dem Tag, an dem Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Das Kalenderjahr der Aufnahme gilt als erstes Förderungsjahr. Das Stipendium endet am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Höhe:

Pro Jahr bis zu 2.400 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen

Eigenanteil:

Pro Weiterbildung 10 Prozent

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist zweistufig:

1. Bewerbung für das Stipendium und Aufnahme in die Begabtenförderung

Klären Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich bei einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner der Stiftung wie Sie sich bewerben müssen.

Die Stiftung schickt Ihnen ein Stammblatt und ein Informationsblatt über Bewerbungsfristen zu. Das ausgefüllte Stammblatt reichen Sie mit den anderen erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der zuständigen Stelle ein.

2. Auswahl der konkreten Weiterbildung und Beantragung der Förderung

Wenn Sie ein Stipendium bekommen haben, können Sie sich eine Weiterbildungsmaßnahme suchen und dafür eine Förderung beantragen. Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen. Die zuständige Stelle prüft, ob die jeweilige Maßnahme förderfähig ist.

Förderfähig sind beispielsweise:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, z.B. zu den Themen Wundmanagement, Qualitätsmanagement, Manuelle Therapie
  • Fachweiterbildungen, z.B. Krankenschwester oder Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen,z.B. Fremdsprachen, EDV, Mitarbeiterführung

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Vollzeitstudiengänge, die mit einem akademischen Grad abschließen
  • Zweitausbildungen
  • Weiterbildungen mit hohem Freizeitanteil
  • Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse

Ist die gewünschte Maßnahme förderfähig, schließt die zuständige Stelle mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab. Darin wird festgelegt, wann und in welchen Raten sie Ihnen die Förderung ausbezahlt.

Fristen

  • für die Bewerbung um das Stipendium: Bewerbungsschluss ist jedes Jahr am 15. Februar
  • für die Förderung eines bestimmten Weiterbildung: Die Förderung müssen Sie vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Unterlagen

  • ausgefülltes Stammblatt
  • Kopie des Zeugnisses, aus dem die Abschlussnoten Ihrer Ausbildung hervorgehen
  • Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe des Beschäftigungsbetriebes und der wöchentlichen Arbeitszeit oder Bescheinigung der Arbeitsagentur, dass Sie arbeitssuchend gemeldet sind
  • gegebenenfalls Nachweis der Anrechnungszeiten
  • gegebenenfalls begründeter Vorschlag Ihres Arbeitgebers beziehungsweise Ihrer Berufsschule. Darin sind die besonderen Gründe für Ihre Aufnahme in die Förderung darzulegen. Arbeitszeugnisse reichen nicht aus.

Sonstiges

Das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB) im Auftrag der Bundesregierung durch.

Zuständigkeit

Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)

Vertiefende Informationen

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.01.2018 freigegeben.

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