Hauptbereich
Alle Dienstleistungen in der Übersicht
In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
- Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
- einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
Fristen
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
- § 23 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 44 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)
- §§ 48 - 49a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
Zuständigkeit
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
13.06.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg