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Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Leistungen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Wohnsitz anmelden
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Meldebescheinigung beantragen
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 27.01.2023 freigegeben.