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Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Nutzung des Grundstücks
Ein Grundstück können Sie nicht auf beliebige Art nutzen. Sie müssen Nutzungsbeschränkungen wie zum Beispiel durch das Baurecht oder das Wasser- und Bodenschutzrecht beachten.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten müssen Sie die Schutzvorschriften beachten. Vor allem ist die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt.
Ergänzend müssen Sie auch in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, die bei einem Extremhochwasser überflutungsgefährdet sind, die seit 5. Januar 2018 geltenden Bestimmungen beachten.
Bei Schadstoffen in den Böden können weitere Maßnahmen erforderlich sein.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
03.05.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg