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Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) ist eine weitere, vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Diese Form der Altersvorsorge funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung: Sie zahlen Beiträge ein und erhalten als Rentnerin oder Rentner Auszahlungen.
Die Leistungen aus der Rürup-Rente können - im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung - nicht als Einmalzahlung beansprucht werden. Stattdessen ist nur eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vorgesehen.
Bei dieser Altersvorsorgeform werden im Vergleich zur Riester-Rente keine staatlichen Zulagen gewährt. Dafür ist die Rürup-Rente aus steuerlichen Gründen für Selbständige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der rentennahen Geburtsjahrgänge attraktiv.
Sowohl die Steuerfreistellung der Beiträge als auch die Besteuerung der Leistungen entsprechen den Regelungen für die gesetzliche Rente.
Die Rürup-Rente kann nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder vererbt werden.
Das in solchen Verträgen vorhandene Vermögen wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II in der Ansparphase nicht berücksichtigt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat ihn am 30.11.2017 freigegeben.