Lebenslagen: Gemeinde Affalterbach

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Alle Lebenslagen in der Übersicht

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts

Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:

  • ein Stiftungsgeschäft
  • eine Stiftungssatzung
  • die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde

Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.

Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis des Stifters.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

  • 07.12.2022 Innenministerium Baden-Württemberg

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