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Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Leistungen bei stationärer Pflege
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch
- die Betreuungskosten und
- die Kosten für Leistungen der medizinischen Behandlung im Rahmen der Pflege.
Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2: EUR 770,00
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3: EUR 1.262
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4: EUR 1.775
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5: EUR 2.005
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ein Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 125 EUR.
Freigabevermerk
Stand: 16.06.2021
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg