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Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Zweiter Bildungsweg
Der zweite Bildungsweg ermöglicht Schulabschlüsse nachzuholen, zum Beispiel Erwachsenen mit beruflicher Erfahrung. Die Abschlüsse sind oft für Weiterbildungsmaßnahmen, Zusatzausbildungen oder für ein Hochschulstudium notwendig.
Um einen Schulabschluss nachzuholen, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Hauptschulabschluss
- Schulfremdenprüfung
- Realschulabschluss beziehungsweise mittlere Reife
- Schulfremdenprüfung
- Abendrealschule
- Berufsaufbauschule
- Abendgymnasium
- Fachhochschulreife
- Schulfremdenprüfung
- Abendgymnasium
- Einjähriges Berufskolleg
- Kolleg
- Fachgebundene Hochschulreife
- Berufsoberschule der Fachrichtungen Sozialwesen, Technikoder Wirtschaft
- Allgemeine Hochschulreife
- Schulfremdenprüfung
- Abendgymnasium
- Kolleg
- Berufsoberschule der Fachrichtungen Sozialwesen, Technikoder Wirtschaft
Sonderformen des Hochschulzugangs
Meisterinnen und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen wie z.B. Fachwirten, staatlich geprüften Technikerinnen, staatlich geprüften Betriebswirtinnen und Betriebswirten, die ein Beratungsgespräch an einer Hochschule durchgeführt haben, steht der allgemeine Hochschulzugang offen.
Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können nach Durchführung eines Beratungsgespräches an einer Hochschule eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung.
Beruflich Qualifizierte ohne Berufsausbildung, die eine mehrjährige herausgehobene oder inhaltlich besonders anspruchsvolle Tätigkeit nachweisen und ein Beratungsgespräch an einer Hochschule absolviert haben, können über eine Eignungsprüfung eine fachgebundene Zugangsberechtigung erlangen.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Allgemein bildende Schulen - zur Abendrealschule anmelden
- Aufnahme in die Berufsaufbauschule beantragen
- Aufnahme in die Berufsoberschule beantragen
- Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen
- Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen
- Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen
- Kolleg - Besuch anmelden
- Schulfremdenprüfung beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 16.09.2021 freigegeben.