Infos zur Bundestagswahl 2025
Wann wird gewählt?
23. Februar 2025
Wer darf wählen?
Bei den Bundestagswahlen dürfen alle wählen, die
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- volljährig sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen,
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden und
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Hier finden Sie ein kurzes Erklärvideo.

Wahlergebnis Bundestagswahl 2025
Hier finden Sie das Wahlergebnis.
Repräsentative Wahlstatistik anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Auch bei der Bundestagswahl 2025 wird, wie schon bei früheren Parlamentswahlen, eine repräsentative Wahlstatistik gemäß dem Wahlstatistikgesetz erstellt.
Um dies zu realisieren, hat die Bundeswahlleiterin, in Abstimmung mit der Landeswahlleiterin und dem Statistischen Landesamt sowie unter Beteiligung der betroffenen Städte und Gemeinden, eine zufällige Auswahl von etwa 2.700 Wahlbezirken getroffen. Hierzu zählt auch der Urnenwahlbezirk 001-02 in der Gemeinde Affalterbach. Zum Zweck der repräsentativen Wahlstatistik werden Erhebungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wählerinnen und Wähler vorgenommen. Hierfür kommen Stimmzettel mit Kennzeichnung zum Einsatz, aus denen das Geburtsjahr und das Geschlecht des Wählers bzw. der Wählerin hervorgehen; für diesen Wahlbezirk sind andere Stimmzettel nicht erlaubt.
Die repräsentative Wahlstatistik gibt somit wertvolle Einblicke in das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen, ohne dabei den Grundsatz der geheimen Wahl zu verletzen.
Ein Merkblatt der Bundeswahlleiterin mit nähren Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik liegt im Wahllokal 001-02 aus.
Briefwahl beantragen
Sie möchten Ihre Stimme bei der nächsten Wahl gerne per Briefwahl abgeben? An dieser Stelle finden Sie allgemeine Informationen, wie Sie in Affalterbach Briefwahlunterlagen beantragen können.
Wer kann in Affalterbach Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte, die in das Affalterbacher Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden.
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Um den Online‐Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer, welche Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden.
Sie können die Briefwahlunterlagen Online, elektronisch per Mail, schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro beantragen.
Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist erst möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen, voraussichtlich ab Mitte Februar 2025.
Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Wahlen und Wahlergebnisse
Unten aufgeführt finden Sie die verschiedenen Wahlergebnisse:
Bürgermeisterwahlen
Letzter Wahltag:
9. Juni 2024
Amtsdauer:
Eine Amtsperiode beträgt in Baden-Württemberg 8 Jahre.
Hier finden Sie das Wahlergebnis:
Gemeinderatswahlen
Letzter Wahltag:
9. Juni 2024
Amtsdauer:
Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Hier finden Sie das Wahlergebnis:
Kreistagswahlen
Letzter Wahltag:
9. Juni 2024
Amtsdauer:
Die Kreisräte in Baden-Württemberg werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Wahlergebnis:
Die Wahlergebnisse finden Sie hier.
Regionalwahlen
Letzter Wahltag:
9. Juni 2024
Amtsdauer:
Die Mitglieder der Regionalversammlung werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Wahlergebnis:
Die Wahlergebnisse finden Sie hier.
Bundestagswahlen
Letzter Wahltag:
23. Februar 2025
Amtsdauer:
Die Wahlperiode des Bundestages dauert 4 Jahre.
Weitere Informationen und Wahlergebnisse finden Sie hier.
Europaparlamentswahl
Letzter Wahltag:
9. Juni 2024
Amtsdauer:
Die Wahlperiode des Europäischen Parlaments dauert 5 Jahre.
Wahlergebnis:
Die Wahlergebnisse finden Sie hier.
Landtagswahl
Letzter Wahltag:
14. März 2021
Amtsdauer:
Die Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg dauert 5 Jahre.
Wahlergebnis und weitere Informationen finden Sie hier.