Infos zur Landtagswahl 2026
Wann wird gewählt?
08. März 2026
Wer darf wählen?
Bei den Landtagswahlen dürfen alle wählen, die
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- das 16. Lebensjahr beendet haben,
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden und
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Hier finden Sie ein kurzes Erklärvideo.
Hier finden Sie einen Flyer zur Landtagswahl.

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 8. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.affalterbach.de an.
Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08118001 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)affalterbach.de einen Wahlschein beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Kristmann, (Tel.: 07144 8353 23, s.kristmann(@)affalterbach.de).
Amtliche Bekanntmachungen
Auszählungen der Wahlen
Die Auszählung der Wahlen erfolgt am Sonntag, 8. März 2026 ab 18:00 Uhr.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wahlen und Wahlergebnisse
Unten aufgeführt finden Sie die verschiedenen Wahlergebnisse:
Bürgermeisterwahlen
Letzter Wahltag:
9. Juni 2024
Amtsdauer:
Eine Amtsperiode beträgt in Baden-Württemberg 8 Jahre.
Hier finden Sie das Wahlergebnis:
Gemeinderatswahlen
Letzter Wahltag:
9. Juni 2024
Amtsdauer:
Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Hier finden Sie das Wahlergebnis:
Kreistagswahlen
Letzter Wahltag:
9. Juni 2024
Amtsdauer:
Die Kreisräte in Baden-Württemberg werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Wahlergebnis:
Die Wahlergebnisse finden Sie hier.
Regionalwahlen
Letzter Wahltag:
9. Juni 2024
Amtsdauer:
Die Mitglieder der Regionalversammlung werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Wahlergebnis:
Die Wahlergebnisse finden Sie hier.
Bundestagswahlen
Letzter Wahltag:
23. Februar 2025
Amtsdauer:
Die Wahlperiode des Bundestages dauert 4 Jahre.
Weitere Informationen und Wahlergebnisse finden Sie hier.
Europaparlamentswahl
Letzter Wahltag:
9. Juni 2024
Amtsdauer:
Die Wahlperiode des Europäischen Parlaments dauert 5 Jahre.
Wahlergebnis:
Die Wahlergebnisse finden Sie hier.
Landtagswahl
Letzter Wahltag:
8. März 2026
Amtsdauer:
Die Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg dauert 5 Jahre.
Wahlergebnis und weitere Informationen finden Sie hier.